Allgemeine Geschäftsbedingungen jansass GmbH

Die AGBs sind in die Abschnitte A, B und C unterteilt. Ferner gilt für alle Verträge die Vereinbarung zur Auftrags-Datenspeicherung ADV/GDD-Standard.

Geschäftsbedingungen der Werbeagentur jansass GmbH (A)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Jan Sass, der Werbeagentur jansass GmbH (nachstehend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachstehend „Werbungtreibende“) zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, sofern dies nicht ausdrücklich und für jeden einzelnen Vertrag anders vereinbart wurde.

  1. A – Geheimhaltungspflicht
    Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht wahrt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Die  Geheimhaltungspflicht gilt auch für freie und feste Mitarbeiter während und nach Ablauf des Vertrages.
  2. A – Erfüllung von Aufträgen
    Die Agentur arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.
  3. A – Konkurrenzausschluss
    Die Agentur ist bereit, während der Vertragsdauer kein Produkt eines anderen Werbungtreibenden agenturmäßig zu betreuen, das zu dem diesen Vertrag betreffenden Produkt-/Dienstleistungsbereich in direktem oder indirektem Wettbewerb steht.
  4. A – Auftragsdurchführung
    Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschlage, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.
  5. A – Präsentationshonorare
    Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, daß die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten branchenübliche Honorarforderungen. Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
  6. A – Mittlerprovisionen
    Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muß das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand entsprechend der ausgewiesenen Beraterhonorare.
  7. A – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungtreibende verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
  8. A – Honorare 
    1. Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den Richtlinien des Verbandes der Werbetreibenden bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbetext enthalten. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch die Agentur an den Werbungtreibenden abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus „Service-Fee“ getragen.
    2. Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Werbungtreibenden rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  9. A – Schutzfähigkeit
    Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen
  10. A – Auftragsannahme
    Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
  11. A – Rechte
    Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlagen gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.
  12. A – Urheberrecht
    Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
  13. A – Haftung
    Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fallen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen laßt, entfallt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen
  14. A – Übergang der Rechte
    Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungtreibende. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen. Die nach den Richtlinien des Deutschen Werbe-Fachverbands e.V. obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
  15. A – Nichtigkeit
    Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
  16. A – Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.

Zusatz: Geschäftsbedingungen für Providing und Webhosting (B)

  1. B – Allgemeines – Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der jansass GmbH, nachfolgend als „Provider“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
    3. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Domainendungen“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
    4. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen des jeweiligen Landes.
  2. B – Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
    3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang anzunehmen. Wir sind aber auch berechtigt, die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der geplanten Inhalte des Kunden, abzulehnen.
  3. B – Leistungsumfang
    1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schulden wir lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch Provider bestätigt ist. Wir haben auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.
    2. Wir gewährleisten für die Infrastruktur unserer Rechenzentren eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, können wir den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
    3. Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Angebotsinformation, dem Bestellformular sowie den jeweils geltenden monatlichen Sonderangeboten.
    4. Technische Limitationen der unterschiedlichen Verträge sind in der Providing-Leistungsübersicht geregelt, die ab Vertragsschluss für jeden einzelnen Auftrag gelten.
    5. Technische Supportleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet. Die jeweils gültigen Preise entsprechen denen der Werbeagentur jansass GmbH.
  4. B – Datensicherheit
    1. Soweit Daten an Provider übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Provider zu übermitteln.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
    3. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er Provider hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Provider nutzen, haftet der Kunde Provider gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das wir dem Kunden dann zusenden.
  5. B – Datenschutz
    1. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
    2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten in seinem Online-Administrationsbereich stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
    3. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
    4. Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist.
    5. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  6. B – Veröffentlichte Inhalte
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.
    3. Die Versendung von Massen/Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung sowie solcher E-Mails, die zur Irreführung geeignet sind (ua Phishing) an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren. Alle Folgekosten, die sich ua. durch Sperrung unserer IP-Bereiche ergeben, werden dem Kunden belastet.
  7. B – Haftung
    1. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.
    2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.
    3. Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er Provider gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Provider von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Provider von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  8. B – Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die zu Vertragsbeginn genannt wurden. Änderungen werden einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung bekannt gegeben.
    2. Je nach vertraglicher Vereinbarung erfolgt eine monatliche oder jährliche Abrechnung. Alle Zahlung erfolgen ausschließlich durch Rechnungsstellung. Sämtliche Entgelte sind dann sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
    3. Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, beträgt die Höhe des Verzugszinses 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Höhe des Verzugszinses 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    4. Wir sind darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall die Internetpräsenz des Kunden zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.
    5. Die Annahme von Schecks ist ausgeschlossen.
    6. Rechnungen werden per Brief zugestellt.
  9. B – Vertragsdauer/Kündigung/Erfüllungsort
    1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann nur schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
    3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, wenn der Kunde unmoralische oder illegale  Inhalte verwendet oder Maßnahmen beauftragt oder durchführt, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.
    4. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Hamburg örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    5. Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person, bedarf er hierfür unserer Zustimmung. Eine Übertragung der vertraglichen Rechte kann nur schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Bei einer Übertragung per Brief oder Fax muss der bisherige und neue Vertragspartner eigenhändig unterschreiben.

Zusatz: Geschäftsbedingungen für Software- und Individualentwicklung (C)

  1. C – Leistungspflichten
    1. Der Umfang der Leistungen der Agentur ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrags oder Angebot. Des weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
    2. Die Agentur kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
    3. Soweit die Agentur kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
    4. Die Agentur ist berechtigt, vertraglichen (Teil-)Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über die Agentur.
    5. Die Leistungsphasen werden von der Agentur in Absprache mit dem Kunden definiert. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    6. Erkennt die Agentur, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird die Agentur dies dem Kunden schnellst möglich mitteilen. Der Kunde wird für die Berichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
    7. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt die Agentur einen auf Wunsch ein Angebot; die Agentur kann dafür ein Entgelt erheben und die Arbeiten am Projekt unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Erstellung des Angebots benötigt werden oder das Angebot Änderungen beinhaltet, die die laufenden Arbeiten betreffen. Bei Ablehnung des Angebots durch den Kunden bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verlängert sich entsprechend der Prüfzeit.
    8. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
    9. Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. Die Agentur ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt. Eine Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn dieser nicht binnen 14 Tagen ab Bereitstellung widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
    10. Das von die Agentur konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistung zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
    11. Der Kunden erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken/ Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von der Agentur entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Kunde darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von die Agentur an Dritte weitergeben.
    12. Wird zu der Software ein separater Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechnde Bestimmungen in den AGB auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Geltung.
  2. C – Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde sichert die Agentur zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich die Agentur von allen Ansprüchen frei.
    2. Der Kunde wird die Agentur die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt die Agentur gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
    3. Der Kunde wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder die Agentur hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
    4. Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde der Agentur ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
    5. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht der Agentur zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
    6. Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Die Agentur ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu. Die Agentur behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
  3. C – Vertragsangebot, Vertragsschluss
    1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  4. C – Eigentumsvorbehalt
    1. Für den Fall, dass zwischen der Agentur und dem Kunden ein über das durch die AGB vereinbarte Nutzungsrecht hinausgehendes Recht für den Kunden schriftlich vereinbart wurde, gilt:
      1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen werden der Agentur die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Agentur auf Verlangen freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
      2. Die Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde ist im Rahmen seiner geleisteten Zahlungen Mitinhaber der sogenannten Vorbehaltssoftware.
    2. Der Kunde kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Agentur ab. Die Agentur ermächtigt ihn widerruflich, die an die Agentur abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von die Agentur hinweisen und die Agentur unverzüglich benachrichtigen, damit die Agentur ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Agentur die in diesem Zusammemhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Änderung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
  5. C – Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
    1. Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
    2. Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann die Agentur bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
    3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von der Agentur oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigt die Agentur ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
    4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen der Agentur oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von der Agentur zu vertreten sind, wird die Agentur unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  6. C – Gewährleistung
    1. Die Agentur übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
    2. In Gewährleistungsfällen hat die Agentur wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dieses zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von der Agentur die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
    3. Gewährleistungsansprüche sind die Agentur in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Die Agentur kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
    4. Die Agentur haftet nicht für Fehler von eingesetzten Fremdprogrammen oder Schäden die durch solche entstanden sind.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

Stand: 01.2015