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EU-DSGVO als Traffic Killer (11/19)

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Ein Griff in die Keksdose, ohne Rechtsberatung: vor Oktober 2019 wurde die Gesetzeslage so interpretiert, daß ein Website-Besucher auf das Speichern von Cookies hingewiesen werden muß. Er hatte damit die Möglichkeit, die Website zu verlassen, sofern es das nicht wünschte. Und bestätigte sein Einverständnis implizit damit, daß er bliebt – Implicit Consent. Per Anfang Oktober 2019 entscheidet der EU-Gerichtshof in seiner unendlichen Weisheit, daß die bisher angenommene Cookie-Praxis unter das Brennglas kommt. Der Besucher hat immer noch das Recht, auf Cookies hingewiesen zu werden, allerdings dürfen ohne explizite Erlaubnis – zB durch Klicken eines Buttons – keine Cookies gesetzt werden. Das sogenannte  Explicitit Consent findet ab hier Anwendung. Zwar ist noch vollkommen unklar, wie das in der weitere Rechtsprechung praktische Anwendung findet und vor allem, zu wann unter anderem Deutschland dieses EU-Gesetz auch in lokales Gesetz überführt.

Aber schon jetzt ist klar: Setzt man es konsequent und möglichst besucherfreundlich (lies: datenschutz-konform) um, ist es ein Traffic-Killer.

Denn der gängige Hinweis per Banner oben bzw unten verdeckt nur einen Teil der sichtbaren Fläche.  Das war schon vorher so, aber vorher konnte schon getrackt werden. Und genau das ändert sich: das Tracking geht erst los, wenn der User das erlaubt; oder oben nicht oder sich schlicht nicht entscheidet. In Zahlen, an einer kleinen Website für 21 Tage gemessen: 90% Einbruch der durch Google Analyitcs messbaren User.